Die Pfandpflicht auf bestimmte Einweg-Getränkeflaschen existiert in Deutschland bereits seit 2003. Anfang 2022 wurde das System erneut ausgeweitet: Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff bis zu einem Fassungsvermögen von 3 l sowie Getränkedosen unterliegen nun grundsätzlich der Pfandpflicht. Hersteller oder Importeure von Getränken, die dieser Pflicht unterliegen, müssen daher Ihre Produkte mit zugelassenen DPG-Pfandetiketten versehen. Wenn dies nicht direkt auf der Verpackung erfolgt, ist ein sogenanntes Nachlabel, wie unser Pfandaufkleber, erforderlich. Ohne eine korrekte Pfandkennzeichnung ist der Verkauf nicht zulässig.