Kombinierte Fälschungsschutzmerkmale für höchste Pharmasicherheit
Seit 9. Februar 2019 gilt europaweit die Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU. Sie verpflichtet Pharmahersteller auf der Umverpackung verschreibungspflichtiger Medikamente eine individuelle Seriennummer als 2D-Code zur Identifikation aufzubringen sowie einen Manipulationsnachweis, der die Unversehrtheit der Verpackung belegt. Doch nur mit einer Serialisierungsnummer ist ein sicherer Fälschungsnachweis nicht gewährleistet.
Wir empfehlen daher die Integration zusätzlicher mehrstufiger Echtheitsmerkmale, die miteinander kombiniert werden und je nach Stakeholder und Sicherheitslevel zweifelsfrei verifiziert werden können – vom informierten Experten bis zum Endanwender. Je mehr Sicherheitsfeatures in einem Label kombiniert werden und unterschiedliche Nutzergruppen adressieren, desto höher ist der Schutz eines Medikaments.